Teilnahmebedingungen

Stand 28.01.2026

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme am „CERES AWARD – Landwirt des Jahres“ (Wettbewerb).

1. Veranstalter

Veranstalter des Wettbewerbs ist die Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH, Lothstraße 29, 80797 München (dlv).

2. Gegenstand des Wettbewerbs

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Auszeichnung zum CERES AWARD – Landwirt des Jahres. Der CERES AWARD ist die Preisverleihung zum Landwirt des Jahres EU-weit. Die Arbeitssprache des CERES AWARD ist Deutsch. Eingereicht werden Wettbewerbsbeiträge in sieben unterschiedlichen Kategorien. Aus den Kategoriensiegern wird der Landwirt oder die Landwirtin des Jahres gekürt.

3. Teilnehmer

Am CERES AWARD können alle Landwirtinnen und Landwirte aus Europa, unabhängig von der Größe des Betriebes, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr teilnehmen. Die Arbeitssprache des CERES AWARD ist deutsch.
Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des dlv und beteiligter Unternehmen sowie deren Angehörige; des Weiteren Mitglieder der Jury sowie deren Angehörige oder Personen, die mit der Ausrichtung des Wettbewerbs befasst sind. Die Angaben zur Person müssen der Wahrheit entsprechen und können bei Missbrauch zum Ausschluss des Teilnehmers führen. Für die Richtigkeit der auszufüllenden Daten ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Auf Anforderung hat der Teilnehmer die Richtigkeit dieser Angaben zweifelsfrei nachzuweisen.

4. Einreichung der Wettbewerbsbeiträge

Eine Bewerbung kann über die Homepage www.ceresaward.de erfolgen. Es ist möglich, sich sowohl über direkt über die Website zu bewerben als auch den Bewerbungsbogen auf der Homepage als pdf herunterzuladen. Die Einreichung des Wettbewerbsbeitrags (ausgefüllter Bewerbungsbogen, optional Bilder im jpg oder png Dateiformat, optional max. 3 Min. Film; ohne Zusatzprogramme lauffähig auf Windows PC oder Mac, Dateigröße max. 20 MB) erfolgt per E-Mail an bewerbung@ceresaward.de.

Grundsätzlich kann jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin sich für mehrere Kategorien bewerben – als erfolgreicher Rinderhalter zum Beispiel auch in der Kategorie Unternehmerin, oder als Junglandwirt mit einem herausragenden, innovativen Betriebskonzept in der Kategorie Energielandwirt.

Einreichungsschluss ist der 31.03.2026 um 23:59 Uhr. Zu spät erfolgte Einreichungen können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden.

Mit erfolgter Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Sofern der Teilnehmer gegen die Teilnahmebedingungen verstößt, behält sich der dlv vor, den Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen.

Mögliche anfallende Kosten für die Erstellung des Wettbewerbsbeitrags trägt der Teilnehmer.

5. In welchen Kategorien können Beiträge eingereicht werden?

Der Wettbewerb umfasst sieben Kategorien, die auf der Website www.ceresaward.de nachgelesen werden können. Aus den Kategoriensiegern wird der Landwirt oder die Landwirtin des Jahres gewählt.

6. Jury

Die für den Wettbewerb zuständige Jury besteht aus Fachleuten von Branchenorganisationen, Redakteuren des agrarheute-Magazins sowie ein Experte seitens des jeweiligen Kategoriepartners, bzw. des Hauptsponsors.

Eine gesonderte Jury besteht für die Auswertung des Sonderpreises der Initiative Tierwohl.

7. Auswahlverfahren, Preise, Preisverleihung

Die Expertenjury prüft alle eingereichten Wettbewerbsbeiträge und wählt die Gewinner des Wettbewerbs aus.

Beim Auswahlverfahren werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Stabile und erfolgreiche Entwicklung in dem Betriebszweig bzw. in der Funktion, aus der heraus sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bewerben
  • Idee, Konzept und Strategie in dem jeweiligen Betriebszweig oder der Funktion
  • Engagement und Verantwortung für den eigenen Betrieb sowie die Landwirtschaft generell

Die vorstehende Reihenfolge der Kriterien gibt keine Rangfolge bei der Beurteilung vor. Die Expertenjury ist hinsichtlich der Gewichtung der Kriterien bei ihrer Beurteilung frei.

Der Gewinner des Wettbewerbs erhält folgenden Preis:

  • 20.000 Euro – Zweckgebundenes Preisgeld. Das Geld muss in ein soziales Projekt nach Wahl des „Landwirt/in des Jahres“ fließen.

Die Shortlist-Kandidaten des Wettbewerbs (Pro Kategorie/ 3 Shortlist-Kandidaten) werden im Juni 2026 per E-Mail benachrichtigt. Die Bekanntgabe der Kategoriensieger sowie des Landwirts oder der Landwirtin des Jahres erfolgt im Rahmen der Preisverleihung. Die Nennung der Gewinner und der Finalisten/Shortlist erfolgt zudem mit Klarnamen und Ort auf der Homepage des CERES AWARD, in Social Media, in Pressemitteilungen sowie in Artikeln auf agrarheute.com. Die Aushändigung der Preise erfolgt nach der Preisverleihung. Aushändigung der Geldpreise erfolgt per Überweisung. Eine Barauszahlung des Sachpreises, Änderung oder ein Umtausch der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Preisverleihung findet am 21. Oktober 2026 im offiziellen Rahmen unter Pressebeteiligung in Berlin statt.

8. Film-, Foto und sonstige Aufnahmen

Der dlv ist berechtigt, Film-, Foto- und sonstige Aufnahmen von den Award-Teilnehmern anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und diese auch mit namentlicher Nennung unentgeltlich zeitlich und räumlich unbeschränkt zu redaktionellen und werblichen Zwecken in Zusammenhang mit dem Wettbewerb zu nutzen und in allen Medien (in Print- und Online-Medien, einschließlich Social Media) auszuwerten.

Der dlv ist jeweils berechtigt, ggf. unter Mitwirkung von Vertragspartnern des dlv, Artikel über die Shortlist-Kandidaten in Print-Medien, bei Messen oder in Online-Medien (einschließlich Social Media) zu veröffentlichen. Die Teilnehmer räumen dem dlv hierfür unentgeltlich ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Veröffentlichungsrecht ein. Ein Anspruch auf Veröffentlichung seitens der Teilnehmer besteht jedoch nicht. Die Teilnehmer verpflichten sich dem dlv für Interviews, Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen seines Wettbewerbsbeitrags zur Verfügung zu stehen und mitzuwirken.

Dem Teilnehmer wird das zu seinem Hof/Auftritt produzierte Material zur Verfügung gestellt (Foto/Video).

Die Fotos, die im Rahmen des CERES AWARD gemacht werden, dürfen vom Teilnehmer auf den eigenen Kanälen für die Berichterstattung über die Teilnahme am CERES AWARD benutzt werden. Die Nutzung für rein private Zwecke wie Fotoalbum, Weihnachtskarten, etc. ist ebenfalls gestattet. Für die darüberhinausgehende Nutzung z.B. Betriebsdarstellung auf Social Media, Broschüren, Flyer, Website etc. muss die Zustimmung des dlv und des jeweiligen Fotografen gesonderte eingeholt werden.

Die Weitergabe an Dritte, zum Beispiel Redaktionen, ist grundsätzlich nicht gestattet. Hierzu bitte an das CERES AWARD Team unter info@ceresaward.de oder +49 (0)89 12705 276 wenden.

Das Finalisten-Video kann auf der Website oder social Media des Teilnehmers unverändert veröffentlicht werden. Eine Bearbeitung ist nicht gestattet.

Bei Vorliegen berechtigter Gründe (z.B. im Falle möglicher Verletzungen von Rechten Dritter) müssen die Teilnehmer auf Verlangen des dlv unverzüglich die weitere Veröffentlichung der ihnen überlassenen Fotos oder Videos einstellen.

9. Haftungsfreistellung und Rechte Dritter

Die Teilnehmer versichern, dass sie Urheber ihres Wettbewerbsbeitrags sind, dass der von ihnen eingereichte Wettbewerbsbeitrag frei von Rechten Dritter ist und sie über alle Rechte am eingereichten Wettbewerbsbeitrag verfügen.

Die Teilnehmer stellen den dlv von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte gegen den dlv wegen Verletzung ihrer Rechte an den Wettbewerbsbeiträgen geltend machen.

10. Vertraulichkeit

Die Teilnehmer verpflichten sich, die eingereichten Wettbewerbsbeiträge/ die Shortlist-Nominierung gegenüber Dritten bis zur Veröffentlichung vertraulich zu behandeln. Der dlv verpflichtet sich, persönliche und betriebliche Daten der Teilnehmer nicht bzw. nur nach Rücksprache mit dem Teilnehmer zu veröffentlichen.

11. Änderungen, Ausschluss des Rechtswegs, Salvatorische Klausel

Der dlv behält sich das Recht vor, den Wettbewerb bzw. die Teilnahmebedingungen abzuändern, zeitweilig aufzuheben oder ganz abzusagen, falls die Verwaltung, Sicherheit oder fachgemäße Durchführung des Wettbewerbs durch Betrug oder technisches Versagen beeinträchtigt wird. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen des dlv.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Das Vertragsverhältnis und daraus entstehende Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Kontaktdaten:

Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH
Lothstraße 29
80797 München

Telefon +49 (0) 89 12705 276
E-Mail: info@ceresaward.de

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