Teilnahmebedingungen

Stand 24.01.2024

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme am „CERES AWARD – Landwirt des Jahres“ (Wettbewerb).

1. Veranstalter

Veranstalter des Wettbewerbs ist die Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH, Lothstraße 29, 80797 München (dlv).

2. Gegenstand des Wettbewerbs

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Auszeichnung zum CERES AWARD – Landwirt des Jahres. Der CERES AWARD ist die Preisverleihung zum Landwirt des Jahres EU-weit. Die Arbeitssprache des CERES AWARD ist Deutsch. Eingereicht werden Wettbewerbsbeiträge in sieben unterschiedlichen Kategorien. Aus den Kategoriensiegern wird der Landwirt des Jahres gekürt.

3. Teilnehmer

Am CERES AWARD können alle Landwirtinnen und Landwirte aus der EU, unabhängig von der Größe des Betriebes, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr teilnehmen.
Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des dlv und beteiligter Unternehmen sowie deren Angehörige; des Weiteren Mitglieder der Jury sowie deren Angehörige oder Personen, die mit der Ausrichtung des Wettbewerbs befasst sind. Die Angaben zur Person müssen der Wahrheit entsprechen und können bei Missbrauch zum Ausschluss des Teilnehmers führen. Für die Richtigkeit der auszufüllenden Daten ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Auf Anforderung hat der Teilnehmer die Richtigkeit dieser Angaben zweifelsfrei nachzuweisen.

4. Einreichung der Wettbewerbsbeiträge

Eine Bewerbung kann über die Homepage www.ceresaward.de erfolgen. Es ist möglich, sich sowohl über die Plattform AgriExperts zu bewerben als auch den Bewerbungsbogen auf der Homepage als pdf anzufordern. Die Einreichung des Wettbewerbsbeitrags (ausgefüllter Bewerbungsbogen, optional Bilder im jpg oder png Dateiformat, optional max. 3 Min. Film; ohne Zusatzprogramme lauffähig auf Windows PC oder Mac, Dateigröße max. 20 MB) erfolgt per E-Mail an bewerbung@ceresaward.de.

Grundsätzlich kann jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin sich für mehrere Kategorien bewerben – als erfolgreicher Rinderhalter zum Beispiel auch in der Kategorie Unternehmerin, oder als Junglandwirt mit einem herausragenden, innovativen Betriebskonzept in der Kategorie Energielandwirt.

Einreichungsschluss ist der 14.04.2024 um 23:59 Uhr. Zu spät erfolgte Einreichungen können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden.

Mit erfolgter Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Sofern der Teilnehmer gegen die Teilnahmebedingungen verstößt, behält sich der dlv vor, den Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen.

Mögliche anfallende Kosten für die Erstellung des Wettbewerbsbeitrags trägt der Teilnehmer.

5. In welchen Kategorien können Beiträge eingereicht werden?

Der Wettbewerb umfasst sieben Kategorien, die auf der Website www.ceresaward.de nachgelesen werden können. Aus den Kategoriensiegern wird der Landwirt oder die Landwirtin des Jahres gewählt.

6. Jury

Die für den Wettbewerb zuständige Jury besteht aus Fachleuten von Branchenorganisationen, Redakteuren des agrarheute-Magazins sowie ein Experte seitens des jeweiligen Kategoriensponsors, bzw. des Hauptsponsors.

7. Auswahlverfahren, Preise, Preisverleihung

Die Expertenjury prüft alle eingereichten Wettbewerbsbeiträge und wählt die Gewinner des Wettbewerbs aus.

Beim Auswahlverfahren werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Stabile und erfolgreiche Entwicklung in dem Betriebszweig bzw. in der Funktion, aus der heraus sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bewerben
  • Idee, Konzept und Strategie in dem jeweiligen Betriebszweig oder der Funktion
  • Engagement und Verantwortung für den eigenen Betrieb sowie die Landwirtschaft generell

Die vorstehende Reihenfolge der Kriterien gibt keine Rangfolge bei der Beurteilung vor. Die Expertenjury ist hinsichtlich der Gewichtung der Kriterien bei ihrer Beurteilung frei.

Der Gewinner des Wettbewerbs erhält folgenden Preis:

  • 20.000 Euro – Zweckgebundenes Preisgeld. Das Geld muss in ein soziales Projekt nach Wahl des „Landwirt/in des Jahres“ fließen.

Die Shortlist-Kandidaten des Wettbewerbs (Pro Kategorie/ 3 Shortlist-Kandidaten) werden im Juni 2024 per E-Mail benachrichtigt. Die Bekanntgabe der Kategoriensieger sowie des Landwirt oder der Landwirtin des Jahres erfolgt im Rahmen der Preisverleihung. Die Aushändigung der Preise erfolgt nach der Preisverleihung. Aushändigung der Geldpreise erfolgt per Überweisung. Eine Barauszahlung des Sachpreises, Änderung oder ein Umtausch der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Preisverleihung findet im Oktober 2024 im offiziellen Rahmen unter Pressebeteiligung in Berlin statt. Der dlv ist berechtigt, Film-, Foto- und sonstige Aufnahmen von den Award-Teilnehmern anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und diese auch mit namentlicher Nennung unentgeltlich zeitlich und räumlich unbeschränkt zu veröffentlichen.

8. Veröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge

Der dlv ist jeweils berechtigt, Artikel über die Shortlist-Kandidaten in Print-Medien, bei Messen oder in Online-Medien zu veröffentlichen. Die Teilnehmer räumen dem dlv hierfür unentgeltlich ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Veröffentlichungsrecht ein. Ein Anspruch auf Veröffentlichung seitens der Teilnehmer besteht jedoch nicht. Die Teilnehmer verpflichten sich dem dlv für Interviews, Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen seines Wettbewerbsbeitrags zur Verfügung zu stellen.

9. Haftungsfreistellung und Rechte Dritter

Die Teilnehmer versichern, dass sie Urheber ihres Wettbewerbsbeitrags sind, dass der von ihnen eingereichte Wettbewerbsbeitrag frei von Rechten Dritter ist und sie über alle Rechte am eingereichten Wettbewerbsbeitrag verfügen.

Die Teilnehmer stellen den dlv von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte gegen den dlv wegen Verletzung ihrer Rechte an den Wettbewerbsbeiträgen geltend machen.

10. Vertraulichkeit

Die Teilnehmer verpflichten sich, die eingereichten Wettbewerbsbeiträge/ die Shortlist-Nominierung gegenüber Dritten bis zur Veröffentlichung vertraulich zu behandeln. Der dlv verpflichtet sich, persönliche und betriebliche Daten der Teilnehmer nicht bzw. nur nach Rücksprache mit dem Teilnehmer zu veröffentlichen.

11. Datenschutz

Der dlv verpflichtet sich, personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.

Der dlv erhebt, speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Teilnehmers, welche dieser bei der Anmeldung in die Formularfelder auf der Webseite eingibt. Dabei sind Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort und E-Mail-Pflichtfelder. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Wettbewerbs werden die Daten der Teilnehmer gelöscht, sofern der Teilnehmer in die weitere Nutzung seiner Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Speicherung. Ebenso ist der dlv verpflichtet, auf Verlangen die über den Teilnehmer gespeicherten Daten zu berichtigen, zu sperren oder zu löschen.

In diesem Fall ist sein Widerspruch an folgende Adresse zu richten:

Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH
Lothstraße 29
80797 München

Mit Einreichung einer Einsendung gibt der betreffende Teilnehmer seine Einwilligung zur unentgeltlichen Verwendung seiner persönlichen Angaben, seines Namens, seiner Abbildung und/oder seiner Stimme in Anzeigen oder Werbung in Bezug auf den Wettbewerb, insbesondere in den Agrarmedien des dlv.

Dem Teilnehmer wird das zu seinem Hof/ Auftritt produzierte Material zur Verfügung gestellt (Fotos/ Filmmaterial). Dieses Material darf er ausschließlich für eigene, betriebliche und private Zwecke nutzen und veröffentlichen. Eine Weitergabe an Dritte zur kommerziellen Nutzung ist nicht erlaubt. Jegliche werbliche Nutzung durch Dritte muss vorab mit dem dlv abgesprochen werden.

12. Änderungen, Ausschluss des Rechtswegs, Salvatorische Klausel

Der dlv behält sich das Recht vor, den Wettbewerb bzw. die Teilnahmebedingungen abzuändern, zeitweilig aufzuheben oder ganz abzusagen, falls die Verwaltung, Sicherheit oder fachgemäße Durchführung des Wettbewerbs durch Betrug oder technisches Versagen beeinträchtigt wird. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen des dlv.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Das Vertragsverhältnis und daraus entstehende Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Kontaktdaten:

Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH
Lothstraße 29
80797 München

Telefon +49 (0) 89 12705 276
E-Mail: info@ceresaward.de

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